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Mit einer Verfügung vom 04.08.1943 wurde der sogenannte Gasläufer in der Luftwaffe eingeführt. Dieser war zum raschen Legen von Gassen durch kontaminiertes Gelände bestimmt. Er bestand aus einer Rolle mit starkem, kampfstoff- und wasserfest imprägniertem Papier und maß in der Länge 50 m und 1,20 m in der Breite. In der hohlen Rolle befanden sich außerdem noch zwei Holzstäbe, welche zum Auslegen herausgezogen werden konnten. Das Auslegen sollte mindestens 5 m vor dem Rand des vergifteten Geländes und mindestens 5 m über den jenseitigen Rand hinaus reichen. Mittels der Stäbe konnte die Rolle des Gasläufers bei Bedarf durch zwei Mann abgerollt werden. Hierbei wurden Gasmaske, Beinlinge und Handschuhe der leichten Gasschutzbekleidung getragen. Falls die Feindlage ein Ausrollen durch zwei Soldaten nicht erlaubte, konnte der Gasläufer auch durch einen Mann in kriechender Position ausgelegt werden. Das Begehen dieses Gasschutzmittels erfolgte bei Bedarf mit mindestens 5 m Abstand von Mann zu Mann. Nachdem 100 bis 200 Soldaten den Gasläufer überschritten hatten, wurde dieser unbrauchbar und mußte dementsprechend ersetzt werden. |
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