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Soweit bekannt kamen innerhalb der Luftwaffe zwei verschiedene Ausführungen an Gesichtsmasken von offizieller Seite zur Ausgabe.
Bei der ersten Ausführung handelte es sich um einen ungefütterten ca. 15 x 30 cm großen Tuchstreifen, der unten gerade und seitlich gerundet war. Zudem besaß dieser zwei bereits vorgegebene halbrund geformte Augenausschnitte. Diese Ausführung wurde zum Anlegen am Hinterkopf mit den seitlich angenähten Bändern zusammen gebunden.
Bei der zweiten Ausführung handelte es sich um ein gänzlich anderes Modell. Diese Gesichtsmaske bestand aus dunkelbraunem, gefüttertem Leder und reichte von der Stirn bis zum Kinn. Zudem verfügte diese Ausführung im Gegensatz zur ersten Variante nicht nur über zwei Augenausschnitte sondern auch über einen Mundausschnitt sowie eine eingesetzte Nase. Weiterführende Informationen konnten in diesem Fall leider nicht ermittelt werden. |