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Da die Division Hermann Göring auch über Luftwaffen untypische Waffengattungen in ihren Reihen verfügte, wurde es notwendig eine weiterführende Unterteilung nach entsprechenden Waffenfarben vorzunehmen. Mit einer Verfügung vom 04.01.1943, die ebenfalls für die bereits 1942 aufgestellten Luftwaffen-Felddivisionen galt, wurde eine Verwendung von Waffenfarben wie folgt festgelegt: Unteroffiziere und Mannschaften: Offiziere:
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Mit einer weiteren Verfügung vom 02.04.1943 wurde die bisher verwendete Regelung einigen Veränderungen unterzogen. Von da an galten für: Unteroffiziere und Mannschaften:
Offiziere:
Im Januar 1944 wurde durch einen Divisionsbefehl das Tragen der innerhalb der Luftwaffe sehr auffälligen weißen Kragenspiegel an der Felduniform verboten. Nach der Bekanntgabe dieses Befehls brachten die davon betroffenen Unteroffiziere und Mannschaften die Metallschwingen vielfach auf dem Kragen der Fliegerbluse an. Desweiteren wurde angeordnet, dass anstelle der aluminiumfarbenen Unteroffiziertresse die mattgraue Borte zu tragen sei. |
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Aufgrund von fehlenden Vorlagen war es uns leider nicht immer möglich, alle verwendeten Waffenfarben genau zu rekonstruieren. Daher entsprechen die gezeigten Farben nur ungefähr den in Wirklichkeit verwendeten Farbtönen und sind nur als eine Richtlinie anzusehen. Ihr Team von www.wehrmachtlexikon.de |
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