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Für die ehemaligen Angehörigen des Jagdgeschwaders Richthofen Nr. 1 sowie der Jagdstaffel Boelcke Nr. 2 des Ersten Weltkrieges wurde mit einer Verfügung vom 29.10.1935 jeweils ein sogenanntes „Kriegserinnerungsband“ eingeführt.
Diese Bänder durften anfangs von den Trageberechtigten auch bei einer Verwendung außerhalb der beiden Traditionsgeschwader getragen werden. Mit einer weiteren Verfügung vom 27.04.1936 wurde diese Trageberechtigung jedoch noch einigen Änderungen unterzogen. Diese wurde jetzt dahingehend eingeschränkt, dass bei einer Versetzung zu einem anderen Verband, dem ebenfalls ein Erinnerungsband oder auch ein Ärmelstreifen verliehen worden war, dass Kriegserinnerungsband umgehend abzulegen war.
In diesem Fall mußte dann im Gegenzug für die Dauer der neuen Zugehörigkeit das andere Band des jeweiligen Truppenteils getragen werden. Die beiden Bänder bestanden aus einem dunkelblauen Tuchstreifen und die beiden Kanten waren mit einer ca. 3 mm breiten Aluminiumplattschnur (Soutacheband) versehen.
Trageweise:
Das Kriegserinnerungsband wurde soweit bekannt am rechten Unterarm von Rock und Feldbluse getragen.
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