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Mit einer Verfügung vom 17.09.1941 wurde für die landgestützten Truppenteile der Kriegsmarine ein sogenannter Gasläufer eingeführt. Diese diente zum Legen von Gassen durch vergiftetes Gelände. Er bestand aus relativ starkem, kampfstoff- sowie wasserfest imprägniertem Papier, welches auf einer Papprolle aufgerollt war.
Der Gasläufer war 50 m lang und 1,20 m breit. Bei einer Auslegung sollte 5 m vor dem Rand der Geländevergiftung begonnen werden. Dabei sollte er ebenfalls mindestens 5 m über den jenseitigen Rand des vergifteten Bereiches hinausreichen. Ein Überschreiten der Soldaten sollte dabei in Reihe erfolgen. Hierbei sollte ein Abstand von 5 m von Mann zu Mann eingehalten werden. Sobald 100 bis 200 Soldaten diesen Gasläufer überschritten hatten, war er als unbrauchbar einzustufen und sollte dann entsprechend vernichtet werden.
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