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Mit einer Verfügung vom 29.06.1935 wurde im neu gebildeten Heer ein ebenfalls neues Achselband eingeführt, dass zunächst nur zum Gesellschaftsanzug mit dem Waffenrock getragen wurde. Das Achselband bestand aus einer 5,5 mm starken Rundschnur aus hellem Aluminiumgespinst. Die zweite Ausführung für Generale und Beamte im Generalsrang war dagegen feuervergoldet bzw. nach einer weiteren Verfügung vom 15.07.1938 aus goldgelbem Celleongespinst. Beide Ausführungen verfügten über insgesamt zwei Geflechte, die in einem jeweils langen, reliefierten Stift aus aluminiumfarbenem Leichtmetall (Generale vergoldet) endeten. Für Musikmeister und Musikinspizienten, welche bis dato kein Achselband tragen durften, wurde zudem mit einer speziellen Verfügung vom 12.04.1938 ein eigenes eingeführt. Dieses war grundlegend identisch bis auf den Umstand, dass in diesem Fall das Aluminiumgespinst mit roter Seide durchzogen war. Trageweise: Das Achselband wurde zu folgenden Anlässen getragen:
Zudem konnte es noch auf Befehl getragen werden: |
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